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Anläßlich der erstmaligen Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses im Bauland-Wohngebiet, gewährt die Marktgemeinde Dunkelsteinerwald eine Wohnbauförderung. Diese beläuft sich auf 35% der geleisteten Aufschließungsabgabe in Form einer Subvention. Die Auszahlung ist an nachstehende Auflagepunkte gebunden: 1. schriftliches Ansuchen 2. alle Atteste müssen vorliegen 3. Hauptwohnsitz für mindestens 10 Jahre