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Die NÖ Bauordnung und die Raumordnung: Die NÖ Bauordnung und die Raumordnung (Grundlage für das baubehördliche Bewilligungsverfahren) bilden die beiden Landesgesetze "NÖ Bauordnung 2014" und das "NÖ Raumordnungsgesetz 2014".
Baubewilligung: Nach Vorlage der vollständigen Einreichunterlagen erfolgt die Benachrichtigung an Parteien und Nachbarn zur Einsichtnahme binnen einer Frist von 2 Wochen, erstellen des Bescheides und Vorlage beim Bürgermeister zur Genehmigung.
Katastralmappe: Darin ist die Lage der einzelnen Grundstücke sowie deren Grundstücks-Nr. ersichtlich; anhand der Gst.Nr. kann der Eigentümer über das EDV-mäßige Grundstücksverzeichnis ermittelt werden.
Flächenwidmungsplan: Darin ist die Widmung der Grundstücke ersichtlich (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche,...). Wir sind zuständig für die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bei Erlassung oder Änderung der örtlichen Raumordnung.
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