Fundamt

FUND/VERLUST

Die Entgegennahme, Aufbewahrung und Ausfolgung verlorener oder vergessener Sachen obliegt dem Bürgermeister als Fundbehörde.

Neben der Entgegennahme und Ausfolgung an den Eigentümer oder Besitzer hat sie, wenn eine Ausfolgung nicht möglich ist, den Fund aufzubewahren und bei Funden, deren Wert € 100.- übersteigt, durch Anschlag auf der Amtstafel oder sonst auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. Funde, deren Wert € 1.000.- übersteigt, sind in einer Weise bekannt zu machen, dass deren Auffindung einem größeren Personenkreis bekannt wird.


Zuständig

Formulare