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02.02.2012
Aufschließungsabgabe
Wurzel aus Fläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient
je nach Bauklasse
Anlässlich der erstmaligen Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses im Bauland-Wohngebiet, gewährt die Marktgemeinde Dunkelsteinerwald auch eine Förderung. Diese beläuft sich auf 35% der geleisteten Aufschließungsabgabe in Form einer Subvention. Die Auszahlung ist an nachstehende Auflagepunkte gebunden:1. schriftliches Ansuchen2. alle Atteste müssen vorliegen3. Hauptwohnsitz für mindestens 10 JahreHier können Sie das Formular für die Förderung downloadenFörderung
Verordnung Aufschließungsabgabe (150 KB) - .PDF